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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 2 R 733/11   

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https://dejure.org/2012,124887
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 2 R 733/11 (https://dejure.org/2012,124887)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.02.2012 - L 2 R 733/11 (https://dejure.org/2012,124887)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - L 2 R 733/11 (https://dejure.org/2012,124887)
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  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 2 R 733/11
    Auch bezüglich der hauswirtschaftlichen Versorgung ist bei kranken oder behinderten Kindern grundsätzlich nur auf den Mehrbedarf gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern abzustellen (BSG, U.v. 29. April 1999 - B 3 P 7/98 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 10).

    Er dient damit nach Auffassung des BSG aber gleichwohl nicht der Aufrechterhaltung der häuslichen Existenz (U.v. 29. April 1999, aaO).

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 2 R 733/11
    Für die quantitative Erfassung des Pflegebedarfs nach den §§ 14, 15 SGB XI sind demnach nur Zeiten maßgebend, während derer sich die Pflegeperson "ausschließlich" der Hilfeleistung widmet und mithin keiner anderen Tätigkeit nachgehen kann (BSG, U.v. 24. Juni 1998 - B 3 P 4/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 5; B.v. 28. Juli 2011 B 3 P 7/11 B - mwN).

    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des Pflegegeldes und dem Zusammenhang der dafür maßgeblichen Verrichtungen, die sämtlich der Aufrechterhaltung der Existenz in der häuslichen Umgebung dienen (BSG, U.v. 24. Juni 1998 aaO).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 9/10 R

    Annahme von Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 2 R 733/11
    (Weitergehende bzw. andere) Pflegeleistungen bei Tätigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens, die nicht im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI enthalten sind, etwa die Zeit, die für Betreuungsleistungen aufgewendet wird, die in § 4 Abs. 2 Satz 1 SGB XI als ergänzende Pflege und Betreuung bezeichnet werden, sind bei der Ermittlung des Umfangs der (Mindest)Pflegezeit nicht mitzurechnen (vgl. zuletzt Urt. des BSG vom 28. September 2011 - B 12 R 9/10 R - mwN).
  • BSG, 28.07.2011 - B 3 P 7/11 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 2 R 733/11
    Für die quantitative Erfassung des Pflegebedarfs nach den §§ 14, 15 SGB XI sind demnach nur Zeiten maßgebend, während derer sich die Pflegeperson "ausschließlich" der Hilfeleistung widmet und mithin keiner anderen Tätigkeit nachgehen kann (BSG, U.v. 24. Juni 1998 - B 3 P 4/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 5; B.v. 28. Juli 2011 B 3 P 7/11 B - mwN).
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